Seiteneinstieg ins Lehramt

Seiteneinstieg in den Lehrerberuf

Sie haben kein Lehramtsstudium absolviert, dafür aber ein anderes Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen und einen Beruf ausgeübt.

Alternative Wege ins Lehramt Der Seiteneinstieg

Lehrerinnen und Lehrer werden in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich nur dann dauerhaft in den Schuldienst eingestellt, wenn sie ein Lehramtsstudium abgeschlossen, einen Vorbereitungsdienst (Referendariat) absolviert und eine Staatsprüfung (Staatsexamen) erfolgreich abgelegt haben. Sie erteilen Unterricht an den Schulformen und in den Fächern, die ihrer Lehramtsbefähigung entsprechen.

Wenn diese "grundständig" ausgebildeten Lehrkräfte nicht zur Verfügung stehen, können die Schulen auch andere Bewerberinnen und Bewerber einstellen, die über einen nicht lehramtsbezogenen Abschluss verfügen. Diese Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger helfen den Schulen, den hohen Lehrerbedarf zu decken und Unterrichtsausfall zu vermeiden. Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger sind mit ihrer persönlichen Berufsbiografie vielfach eine Bereicherung für das Schulleben. Damit der Start gelingt, erhalten alle Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger eine berufsbegleitende Unterstützung, in der ihnen die pädagogischen Grundlagen und Handlungsfelder des Lehrerberufs vermittelt werden. Voraussetzung für den Seiteneinstieg ist, dass die Schule ihre Stellenausschreibung für den Seiteneinstieg öffnet.

Der Gesetzgeber hat mit dem Lehrerausbildungsgesetz vom 12. Mai 2009 (§ 13) die Eckpunkte einer berufsbegleitenden Ausbildung für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger festgelegt.

Den Seiteneinstieg gibt es an allen Schulformen.

Information und Beratung über den Seiteneinstieg und Wege in den Lehrerberuf erhalten Sie auch auf den folgenden
Messen und Ausstellungen.

Wünschen Sie die persönlich-individuelle Beratung, können Sie beratung [at] lehrkraft-werden.nrw (beratung[at]lehrkraft-werden[dot]nrw) kontaktieren.