Lehramt für Sonderpädagogische Förderung

VOBASOF

Voraussetzungen und Verordnung für die berufsbegleitende Ausbildung für den Seiteneinstieg als Lehrkraft für Sonderpädagogische Förderung.

Das Lehramt für Sonderpädagogische Förderung kann zeitlich befristet bis 2023 berufsbegleitend erworben werden. Die berufsbegleitende Ausbildung kann zu einem durch die Bezirksregierung festgelegten Zeitpunkt begonnen werden (neu). Laut Verordnung zielt die Ausbildung auf den Erwerb der Kompetenzen für das Lehramt. Die Staatsprüfung schließt die berufsbegleitende Ausbildung ab.

Die Staatsprüfung gemäß VOBASOF (Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung) beinhaltet folgende Prüfungsteile:

  • Eine unterrichtspraktische Prüfung mit dem Schwerpunkt in der festgelegten sonderpädagogischen Fachrichtung (LE oder ESE) in einem der erworbenen Unterrichtsfächer
  • Eine Schriftliche Arbeit für die unterrichtspraktische Prüfung (UpP)
  • Ein Kolloquium

Nach bestandener Staatsprüfung haben Sie die Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogische Förderung erworben.

Hinweise und Rechtliche Grundlagen (VOBASOF) zur Berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für Sonderpädagogische Förderung.