Lehramt SFö
Hier finden Sie Informationen zur sonderpädagogischen Förderung, zu den Aufgaben als Lehrerin und Lehrer, zur Schülerklientel sowie zur Lehrerausbildung in Hochschulstudium und Vorbereitungsdienst.
Sonderpädagogische Förderung (SFö)
Für manche Schülerinnen und Schüler wird ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt. Sie werden nach ihrem individuellen Bedarf sonderpädagogisch gefördert. Schwerpunkte der sonderpädagogischen Förderung sind:
- Lernen,
- Sprache,
- emotionale und soziale Entwicklung,
- Hören und Kommunikation,
- Sehen,
- geistige Entwicklung,
- körperliche und motorische Entwicklung.
Einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann außerdem eine Autismus-Spektrum-Störung (ASS) begründen. Im Fall, dass ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt wird, ordnet die Schulaufsichtsbehörde die Schülerin oder den Schüler mit ASS einem der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte zu.
Orte der sonderpädagogischen Förderung in Nordrhein-Westfalen sind:
- die allgemeinen Schulen (allgemeinbildende Schulen und berufsbildende Schulen)
- die Förderschulen
- die Klinikschulen
Sonderpädagogische Förderung findet in Nordrhein-Westfalen in der Regel in der allgemeinen Schule statt.
Die Eltern stellen über die allgemeine Schule einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung. Zur Ermittlung beauftragt die Schulaufsichtsbehörde eine sonderpädagogische Lehrkraft und eine Lehrkraft der allgemeinen Schule, Art und Umfang der notwendigen Förderung unter Berücksichtigung der individuellen Situation der SuS festzustellen und in einem Gutachten darzustellen. Die Schulaufsicht entscheidet über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die Förderschwerpunkte und die Notwendigkeit einer zieldifferenten Förderung.
Besteht ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, schlägt die Schulaufsichtsbehörde den Eltern mindestens eine allgemeine Schule vor, an der ein Angebot zum Gemeinsamen Lernen eingerichtet ist. Abweichend hiervon können Eltern für ihr Kind jedoch eine Förderschule wählen, sofern in ihrer Region ein entsprechendes Förderschulangebot besteht.
Der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und der festgelegte Förderort werden durch die Schule mindestens einmal jährlich überprüft. Bei Bedarf wird der Förderort durch die Schulaufsicht neu festgelegt.
Sonderpädagogische Förderung an der allgemeinen Schule oder Förderschule (SFö)
Lehrkräfte für Sonderpädagogische Förderung sind im Zuge des Inklusionsprozesses an allgemeinen Schulen aller Schulformen sowie an Förderschulen in allen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten tätig. An allgemeinen Schulen sind sie Teil des Kollegiums und gestalten das gemeinsame Lernen in Kooperation mit den Lehrkräften anderer Lehrämter.
Die Lehrkräfte für Sonderpädagogische Förderung sind in zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen sowie einem oder mehreren Unterrichtsfächern ausgebildet.
Die Aufgabenbereiche der Lehrkräfte für Sonderpädagogik beziehen sich auf alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die auf gezielte spezifische Förderung angewiesen sind.
Aufgabe der Lehrkräfte für Sonderpädagogische Förderung ist es, den individuellen Bildungsprozess unabhängig vom Förderort bestmöglich zu unterstützen und zu gestalten. Unterricht für Kinder und Jugendliche mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung richtet sich bei zielgleicher Förderung auf den Erwerb von Abschlüssen der allgemeinen Schule. Bei zieldifferenter Förderung werden Abschlüsse im Bildungsgang Lernen oder Geistige Entwicklung vergeben.
Im Rahmen ihrer Tätigkeit setzen Lehrkräfte für Sonderpädagogische Förderung auf Lernzugänge und Lernwege, die eine aktive und konstruktive Zuwendung zur Auseinandersetzung mit der Umwelt ermöglichen. Wichtig ist hier die Sicherstellung der schulischen Teilhabe durch frühzeitige Beratung und individualisierte Angebote.
Der Regelförderort von Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ist die allgemeine Schule. Eltern können für ihre Kinder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung auch die Förderschule wählen.
Ablauf des Studiums mit dem Abschluss Master of Education SFö
Das Lehramtsstudium besteht aus zwei aufeinander aufbauenden Studiengängen mit den entsprechenden Abschlüssen:
- im Bachelorstudiengang (drei Jahre, sechs Semester) erwerben Sie Wissen und Kompetenz in zwei Fächern. Lehramtsspezifische Module (Fachdidaktik, Bildungswissenschaften, Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte) und ein Eignungs- und Orientierungspraktikum an der Schule stellen - je nach Hochschule in unterschiedlichem Umfang - bereits Bezüge zum Lehrerberuf her. In einem weiteren Praxiselement, dem Berufsfeldpraktikum können Sie Perspektiven und Erfahrungen außerhalb der Schule sammeln. Den Bachelorstudiengang schließen Sie ab mit dem Bachelor. In der Regel im ersten Studienjahr absolvieren Sie ein Eignungs- und Orientierungspraktikum. Es dient der kritisch-analytischen Auseinandersetzung mit der Schulpraxis, der Reflexion für den Lehrerberuf und der Entwicklung einer professionellen Perspektive für das weitere Studium.
Nach dem Bachelorabschluss können Sie wählen, ob Sie eine nicht lehramtsbezogene berufliche Laufbahn in Wissenschaft oder Praxis einschlagen möchten. Ihren Lehramtsabschluss erwerben Sie
- der Masterstudiengang (zwei Jahre, vier Semester) mit Wissens- und Kompetenzerwerb in Fächern und Lernbereichen, in Bildungswissenschaften und einem fünfmonatigen Praxissemester an einer Förderschule, ist ausschließlich auf den Lehrerberuf ausgerichtet.
Den Masterstudiengang schließen Sie ab mit dem Master of Education (M.Ed. - Lehramt für Sonderpädagogische Förderung). Der Master of Education ist Zugangsvoraussetzung für den Vorbereitungsdienst als dem schulpraktischen Teil der Lehrerausbildung im Anschluss an das erfolgreich beendete Studium.
Die Graphik im Downloadbereich veranschaulicht Ihnen Ablauf, Struktur und Bestandteile des Studiums für das Lehramt für Sonderpädagogische Förderung (SF).
Fächerkombinationen und Studienorte in NRW
Die beiden Fächer können aus den Unterrichtsfächern und Lernbereichen im Studium für das Lehramt an Grundschulen sowie aus den Unterrichtsfächern Biologie, Chemie, Deutsch, Französisch, Geschichte, Hauswirtschaft (Konsum/Ernährung/Gesundheit), Informatik, Mathematik, Physik, Praktische Philosophie, Sozialwissenschaften (Politikwissenschaft, Soziologie, Wirtschaftswissenschaft), Technik und Textilgestaltung gewählt werden.
Eines der beiden Fächer ist das Unterrichtsfach Deutsch oder das Unterrichtsfach Mathematik oder der Lernbereich Sprachliche Grundbildung oder der Lernbereich Mathematische Grundbildung.
Die erste sonderpädagogische Fachrichtung ist der Förderschwerpunkt Lernen oder der Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung. Als zweite sonderpädagogische Fachrichtung sind der jeweils andere Förderschwerpunkt oder der Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, der Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, der Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, der Förderschwerpunkt Sehen oder der Förderschwerpunkt Sprache zugelassen.
Hinweis: Für den Zugang zum Master-Studiengang mit der Fachrichtung Hören und Kommunikation oder mit der Fachrichtung Sehen sind fundierte Kompetenzen in Bezug auf behinderungsspezifische Kommunikationsmittel und -formen nachzuweisen (z.B. Deutsche Gebärdensprache; Braille-Schrift).
Im Downloadbereich finden Sie eine aktuelle Auflistung der Hochschulstandorte mit Fächerangebot für Bachelor- (B.A. / B.Sc.) und Masterstudium (M.Ed. Lehramt für Sonderpädagogische Förderung).
Kontakt zu den lehrerbildenden Hochschulen in NRW
Die Universitäten in Nordrhein-Westfalen unterhalten jeweils Organisationseinheiten, die sich mit der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern befassen. Diese Zentren für Lehrerbildung (ZFL) firmieren mit unterschiedlicher Namensgebung an den einzelnen Hochschulstandorten.
Im Downloadbereich finden Sie die Kontaktdaten der einzelnen ZFL. Diese können Ihnen dabei helfen, konkrete Informationen zu den Voraussetzungen, den besonderen Bedingungen und dem Studienablauf zu erlangen.