Schulen bieten den Praktikantinnen und Praktikanten vielfältige Lerngelegenheiten an, die es ihnen ermöglichen, den Beruf im Sinne einer Erstbegegnung als angehende Lehrerinnen und Lehrer kennenzulernen. Bei der Planung des Praktikums sollten neben Hospitationen die Vorbereitung und Durchführung begleiteter eigener Erprobungen und Teilnahme am außerunterrichtlichen Schulleben (z. B. Konferenzen, Beratungsgespräche, schulische Veranstaltungen, Klassenfahrten) berücksichtigt werden. Die Studierenden bringen in der Regel Beobachtungsaufgaben z. B. aus den universitären Vorbereitungs- und Begleitveranstaltungen mit, die sie während des Praktikums eigenverantwortlich bearbeiten.
Im Rahmen der 25 Praktikumstage kann die jeweilige Universität Festlegungen zum Stundenumfang treffen, die in diesen Fällen für die Studierenden maßgeblich sind.
In der Regel werden die 25 Praktikumstage innerhalb von fünf Wochen im Block abgeleistet. Bei Vorliegen schwerwiegender Gründe (wie z. B. Krankheit) obliegt es der Schulleitung im Einvernehmen mit der Universität, einer Aufteilung zuzustimmen, die das erfolgreiche Absolvieren des Praktikums ermöglicht.
Es kann hochschulspezifische Abweichungen hinsichtlich der Verteilung der Tage auf einen längeren Zeitraum (z. B. im Rahmen einer semesterbegleitenden Projektvariante) geben.
Ja, die Praktikantinnen und Praktikanten sind auf der Basis der Rahmenvorgaben der Hochschulen an den mit der Schule vereinbarten Tagen des Praktikumszeitraumes zur Anwesenheit in der Schule verpflichtet. Sie nehmen im Rahmen der Möglichkeiten am gesamten Schulleben teil (Nr. 3 Abs. 3 Praxiselementeerlass). Informationen zu Fehlzeiten finden Sie unter „Müssen im EOP Fehlzeiten nachgeholt werden?".
Es besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht. Im Falle einer Erkrankung oder einer anderweitigen zwingenden Abwesenheit (z. B. universitäre Prüfungen) haben Studierende die Schule umgehend zu informieren. Mit der für das EOP zuständigen Lehrkraft ist unter Berücksichtigung der jeweiligen universitären Vorgaben zu klären, ob und wie nicht absolvierte Praktikumstage nachgeholt werden können, um die Ziele des Praktikums zu erreichen. In Zweifelsfällen ist das Benehmen mit der jeweiligen Hochschule herzustellen. Unentschuldigte Abwesenheiten oder das Nichtbeachten von Regelungen der Schule kann in schwerwiegenden Fällen zur vorzeitigen Beendigung des Praktikums durch die Schulleitung im Benehmen mit der Hochschule führen (Nr. 3 Abs. 3 Praxiselementeerlass).
In der Regel werden die 25 Praktikumstage innerhalb von fünf Wochen im Block abgeleistet. Bei Vorliegen schwerwiegender Gründe obliegt es der Schulleitung im Einvernehmen mit der Universität, einer anderen Regelung zuzustimmen, die das erfolgreiche Absolvieren des Praktikums innerhalb eines verlängerten Zeitraums mit insgesamt 25 Praktikumstagen ermöglicht.
Dies ist formal nicht ausgeschlossen. Dabei ist jedoch auf eine strikte Trennung zwischen beiden Tätigkeiten zu achten und zu gewährleisten, dass die Studierenden die formalen und inhaltlichen Anforderungen des EOP erfüllen können. Weiterhin sollten der Schule und den Studierenden die Anforderungen und Befugnisse der unterschiedlichen Rollen klar sein.